Lernmanagement-System der Bayerische Versorgungskammer
Nutzerrichtlinie
Die BVK behält sich vor, im Falle von gesetzlichen Änderungen, gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen und/oder Änderungen des LMS, diese Nutzungsbedingungen zu erweitern oder zu ändern. Die jeweils geltenden Bestimmungen sind auf den Seiten des LMS einsehbar.
Das LMS kann nur unter Zustimmung zu dieser Richtlinie genutzt werden. Die Zustimmung muss erneut erteilt werden, wenn diese Richtlinie aktualisiert oder erweitert wurde.
§ 1 Erlaubte Nutzung des LMS
Das LMS dient der Veröffentlichung des Bildungsangebots der BVK, für die Durchführung von Blended-Learning- und E-Learning-Kursen in der betrieblichen Bildung sowie der Schulung von Gremien, Kunden und Geschäftspartnern. Etwaige Tests können der Selbstüberprüfung, als erforderlicher Nachweis bei Pflichtschulungen oder zum Erwerb alternativer Ausbildungen dienen.Die Nutzung für andere Zwecke ist nicht erlaubt. Angebote (z.B. Kurse) innerhalb des LMS dürfen nur von Administrierenden oder Trainierenden mit Schreibrechten der BVK (s. § 3) erstellt, hochgeladen und betrieben werden.
§ 2 Technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit des LMS
Technische Voraussetzung für die Nutzung ist ein Endgerät mit Windows/ iOS/ Android. Der Zugriff kann über einen der folgenden Browser erfolgen: Google Chrome, Edge, Safari.
Die Nutzung des LMS erfolgt durch Mitarbeitende der BVK ausschließlich über die jeweiligen Dienstgeräte. Die Nutzung des LMS ist auch offline über die App möglich. Hierbei kann es jedoch zu Einschränkungen bei barrierefreien Inhalten kommen.
An Sonntagen wischen 04:00 und 08:00 Uhr kann das LMS z.B. auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung stehen. Über weitere Zeiten für notwendige Wartungsarbeiten etc. wird - soweit möglich - informiert.
Die Inhalte permanenter Kursbereiche werden jährlich auf ihre Aktualität und Relevanz für die Qualifizierung der Mitarbeitenden überprüft und ggfs. archiviert oder als nicht mehr aktuell gekennzeichnet. Die Inhalte gruppenbezogener Kursbereiche werden drei Jahre nach Abschluss des Kurses gelöscht.
§ 3 Rollen und Rechte
Es gibt unterschiedliche Nutzertypen des LMS, die mit folgenden
Rechten ausgestattet sind:
- Administrierende: Sie können mit umfassenden
Rechten das System anpassen, Kurse einstellen, Rollen und Rechte verwalten und
Reports erstellen Sie haben Zugriff auf alle gespeicherten Daten.
- Lernende: Sie können sich in Kurse
einschreiben (ggf. mit Genehmigungsworkflow), Kurse besuchen, Aufgaben
bearbeiten, Blogeinträge, Notizen, Forumsbeiträge erstellen und Einstellungen
im eigenen Profilbereich vornehmen. Sie haben Zugriff auf Arbeitsergebnisse aus kollaborativen Formaten, Blogeinträge
und Forumsbeiträge anderer Nutzer/-innen und können auf Grund von Profildaten
diese Personen innerhalb eines Kurses zuordnen.
- Trainierende mit Schreibrechten: Trainierende mit
Schreibrechten können eigene Kursmaterialien anpassen. Sie haben Zugriff auf Ergebnisse der zu betreuenden Lernenden.
- Trainierende ohne Schreibrechte: Sie haben Zugriff auf Ergebnisse
der zu betreuenden Lernenden.
- Lernkoordinatoren: Sie haben Zugriff auf alle
Kurse, und deren statistische Daten, um den Kursbedarf der Lernenden besser
einschätzen zu können und die Qualität der Kurse zu steigern.
§ 4 Pflichten der Nutzenden
Die Nutzung des LMS darf
nur für den unter § 1 beschriebenen Zweck erfolgen. Die Weitergabe des
persönlichen Zugangs zum LMS an Dritte ist untersagt.
Für eigene Beiträge sind
die Nutzenden verantwortlich. Sie verpflichten sich zur Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere zur Wahrung des Urheberrechts. Bei Verlinkung auf
externe Websites ist sicherzustellen, dass diese zum Zeitpunkt der Verlinkung keine
rechtswidrigen Inhalte aufweisen. Sollte der Nutzende zu einem späteren
Zeitpunkt von einem rechtwidrigen Inhalt der verlinkten Website Kenntnis
erlangen, hat er diesen Link unverzüglich zu löschen.
Trainerende und
Lernkoordinatoren sind für die Durchführung des Kurses und die Kursinhalte
verantwortlich, die sie zur Verfügung stellen.
Im Übrigen wird auf die
Nettiquette verwiesen.
§ 5 Datenschutz
Erhalten Nutzende über das LMS Zugang zu personenbezogenen Daten anderer Nutzer oder Dritter, sind diese vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an weitere Dritte weiterzugeben. Personenbezogene Daten Dritter dürfen nicht unberechtigt im System verarbeitet werden.§ 6 Vertraulichkeit
- Der Nutzende
verpflichtet sich, zur Kenntnis
gelangende vertrauliche Informationen geheim zu halten. Vertrauliche
Informationen sind als solche gekennzeichnete oder aufgrund der Umstände, unter
denen die Bekanntgabe erfolgt, als vertraulich zu behandelnde Informationen,
die Nutzenden bekannt gemacht werden, nicht allgemein bekannt oder öffentlich
zugänglich sind und bei denen aus Sicht eines verständigen Dritten ein
berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Vertraulich in diesem
Sinne sind auch personenbezogene Daten.
- Die Pflicht zur
Vertraulichkeit gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die dem
Nutzenden zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits rechtmäßig bekannt waren, von
ihm selbst entwickelt wurden, ihm ohne Verstoß gegen eine
Vertraulichkeitsverpflichtung durch ihn oder einen Dritten bekannt werden oder
die aufgrund schriftlicher Bestätigung der offenlegenden Partei nicht mehr als
vertrauliche Information gelten. Davon unbeschadet bleiben gesetzliche oder
behördliche bzw. gerichtliche Offenlegungsverpflichtungen.
§ 7 Nutzungsrechte
- Die Haftung
der BVK wird nicht beschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzungen, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, bei arglistigen Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer
Garantie sowie Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Im
Übrigen haftet die BVK nur bei einfach fahrlässiger Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach beschränkt auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die
der Nutzende vertrauen darf.
- Verstößt
der/die Nutzende bei Nutzung der LMS schuldhaft gegen gesetzliche Pflichten
oder die Nutzungsrichtlinie, so haftet er/sie nach den gesetzlichen
Vorschriften. Unbeschadet hiervon bleibt eine Haftung nach Arbeits- bzw.
Dienstrecht.
- Der Nutzende stellt die BVK von Ansprüchen Dritter frei, die der BVK wegen der Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter bei Nutzung des LMS durch den Nutzenden entstehen.