Nutzerrichtlinie


  

Diese Nutzerrichtline regelt die Bedingungen, unter denen das Lernmanagementsystem (LMS) der von den von der Bayerischen Versorgungskammer vertretenen Versorgungseinrichtungen (BVK) genutzt werden kann.

Die BVK behält sich vor, im Falle von gesetzlichen Änderungen, gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen und/oder Änderungen des LMS, diese Nutzungsbedingungen zu erweitern oder zu ändern. Die jeweils geltenden Bestimmungen sind auf den Seiten des LMS einsehbar.

Das LMS kann nur unter Zustimmung zu dieser Richtlinie genutzt werden. Die Zustimmung muss erneut erteilt werden, wenn diese Richtlinie aktualisiert oder erweitert wurde.


§ 1 Erlaubte Nutzung des LMS
Das LMS dient der Veröffentlichung des Bildungsangebots der BVK, für die Durchführung von Blended-Learning- und E-Learning-Kursen in der betrieblichen Bildung sowie der Schulung von Gremien, Kunden und Geschäftspartnern. Etwaige Tests können der Selbstüberprüfung, als erforderlicher Nachweis bei Pflichtschulungen oder zum Erwerb alternativer Ausbildungen dienen.

Die Nutzung für andere Zwecke ist nicht erlaubt. Angebote (z.B. Kurse) innerhalb des LMS dürfen nur von Administrierenden oder Trainierenden mit Schreibrechten der BVK (s. § 3) erstellt, hochgeladen und betrieben werden.


§ 2 Technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit des LMS

Technische Voraussetzung für die Nutzung ist ein Endgerät mit Windows/ iOS/ Android. Der Zugriff kann über einen der folgenden Browser erfolgen: Google Chrome, Edge, Safari.

Die Nutzung des LMS erfolgt durch Mitarbeitende der BVK ausschließlich über die jeweiligen Dienstgeräte. Die Nutzung des LMS ist auch offline über die App möglich. Hierbei kann es jedoch zu Einschränkungen bei barrierefreien Inhalten kommen.

An Sonntagen wischen 04:00 und 08:00 Uhr kann das LMS z.B. auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung stehen. Über weitere Zeiten für notwendige Wartungsarbeiten etc. wird - soweit möglich - informiert.

Die Inhalte permanenter Kursbereiche werden jährlich auf ihre Aktualität und Relevanz für die Qualifizierung der Mitarbeitenden überprüft und ggfs. archiviert oder als nicht mehr aktuell gekennzeichnet. Die Inhalte gruppenbezogener Kursbereiche werden drei Jahre nach Abschluss des Kurses gelöscht.


§ 3 Rollen und Rechte

Es gibt unterschiedliche Nutzertypen des LMS, die mit folgenden Rechten ausgestattet sind:

  • AdministrierendeSie können mit umfassenden Rechten das System anpassen, Kurse einstellen, Rollen und Rechte verwalten und Reports erstellen Sie haben Zugriff auf alle gespeicherten Daten.

  • LernendeSie können sich in Kurse einschreiben (ggf. mit Genehmigungsworkflow), Kurse besuchen, Aufgaben bearbeiten, Blogeinträge, Notizen, Forumsbeiträge erstellen und Einstellungen im eigenen Profilbereich vornehmen. Sie haben Zugriff auf Arbeitsergebnisse aus kollaborativen Formaten, Blogeinträge und Forumsbeiträge anderer Nutzer/-innen und können auf Grund von Profildaten diese Personen innerhalb eines Kurses zuordnen.

  • Trainierende mit Schreibrechten: Trainierende mit Schreibrechten können eigene Kursmaterialien anpassen. Sie haben Zugriff auf Ergebnisse der zu betreuenden Lernenden.

  • Trainierende ohne Schreibrechte: Sie haben Zugriff auf Ergebnisse der zu betreuenden Lernenden.

  • Lernkoordinatoren: Sie haben Zugriff auf alle Kurse, und deren statistische Daten, um den Kursbedarf der Lernenden besser einschätzen zu können und die Qualität der Kurse zu steigern.


§ 4 Pflichten der Nutzenden

Die Nutzung des LMS darf nur für den unter § 1 beschriebenen Zweck erfolgen. Die Weitergabe des persönlichen Zugangs zum LMS an Dritte ist untersagt.

Für eigene Beiträge sind die Nutzenden verantwortlich. Sie verpflichten sich zur Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur Wahrung des Urheberrechts. Bei Verlinkung auf externe Websites ist sicherzustellen, dass diese zum Zeitpunkt der Verlinkung keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen. Sollte der Nutzende zu einem späteren Zeitpunkt von einem rechtwidrigen Inhalt der verlinkten Website Kenntnis erlangen, hat er diesen Link unverzüglich zu löschen.

Trainerende und Lernkoordinatoren sind für die Durchführung des Kurses und die Kursinhalte verantwortlich, die sie zur Verfügung stellen.

Im Übrigen wird auf die Nettiquette verwiesen.


§ 5 Datenschutz
Erhalten Nutzende über das LMS Zugang zu personenbezogenen Daten anderer Nutzer oder Dritter, sind diese vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an weitere Dritte weiterzugeben. Personenbezogene Daten Dritter dürfen nicht  unberechtigt im System verarbeitet werden.


§ 6 Vertraulichkeit

  1. Der Nutzende verpflichtet sich, zur Kenntnis gelangende vertrauliche Informationen geheim zu halten. Vertrauliche Informationen sind als solche gekennzeichnete oder aufgrund der Umstände, unter denen die Bekanntgabe erfolgt, als vertraulich zu behandelnde Informationen, die Nutzenden bekannt gemacht werden, nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind und bei denen aus Sicht eines verständigen Dritten ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Vertraulich in diesem Sinne sind auch personenbezogene Daten.

  2. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die dem Nutzenden zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits rechtmäßig bekannt waren, von ihm selbst entwickelt wurden, ihm ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung durch ihn oder einen Dritten bekannt werden oder die aufgrund schriftlicher Bestätigung der offenlegenden Partei nicht mehr als vertrauliche Information gelten. Davon unbeschadet bleiben gesetzliche oder behördliche bzw. gerichtliche Offenlegungsverpflichtungen.


§ 7 Nutzungsrechte
  1. Die Haftung der BVK wird nicht beschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigen Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Garantie sowie Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Im Übrigen haftet die BVK nur bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Nutzende vertrauen darf.

  3. Verstößt der/die Nutzende bei Nutzung der LMS schuldhaft gegen gesetzliche Pflichten oder die Nutzungsrichtlinie, so haftet er/sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Unbeschadet hiervon bleibt eine Haftung nach Arbeits- bzw. Dienstrecht.

  4. Der Nutzende stellt die BVK von Ansprüchen Dritter frei, die der BVK wegen der Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter bei Nutzung des LMS durch den Nutzenden entstehen.


§ 8 Folgen bei Verstoß gegen die Nutzerrichtlinie
Bei einem Verstoß gegen diese Nutzerrichtlinie kann der Nutzende, ggfs. nach vorheriger Abmahnung, zeitweise oder auf Dauer von der Nutzung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Wiederzulassung besteht nicht. Unbeschadet hiervon bleiben sonstige Rechte, insbesondere arbeits- bzw. dienstrechtlicher Art.


§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzerrichtlinie ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.